Planen Sie in die Zukunft Ihres Betriebes zu investieren, aber wissen nicht, ob Sie die nötigen Kosten dafür stemmen können? Wollen Sie aber dennoch mit der Zeit gehen und Ihr Gebäude auf dem neuesten Stand halten, um laufende Kosten zu minimieren, die Innovationskraft zu steigern und effizient wirtschaften zu können?

Genau dafür gibt es Förderprogramme, die Sie bei dem Neu- oder Umbau Ihrer Industriehalle finanziell unterstützen und Projekte ermöglichen, die sonst aus Kostengründen vielleicht nicht umsetzbar wären.

Allerdings ist es nicht leicht, da den Überblick zu behalten, und der Anfang kann überfordernd sein.

In diesem Blogbeitrag führen wir Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Allgemeine Informationen
Förderprogramme sind eine finanzielle Hilfe, die von staatlichen Stellen oder der Europäischen Union bereitgestellt werden, um bestimmte wirtschaftliche, ökologische oder soziale Ziele zu unterstützen.

Für den Neu- oder Umbau einer Industriehalle gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.

Wir konzentrieren uns hier auf die zwei größten Anbieter von Fördermöglichkeiten in diesem Bereich: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Umschauen können Sie sich allerdings auch bei der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand oder bei regionalen und kommunalen Förderungen.

Checkliste – Schritt für Schritt zur Förderung
Wir haben für Sie eine übersichtliche Checkliste erstellt. Diese können Sie nutzen, um einen genauen Überblick zu haben, was vor, während und nach der Beantragung einer Förderung zu tun ist.

  • Genaue Planung: Überlegen Sie sich, was genau gemacht werden soll (Neubau, Umbau, Sanierung etc.).
  • Förderprogramme recherchieren: Suchen Sie nach passenden Förderprogrammen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine Option, die vom BAFA und der KfW verwaltet wird. Beachten Sie, die KfW ist zuständig für Effizienzgebäude (Neubau/Sanierung) und Heizungsförderung (Einzelmaßnahme) und das BAFA ist zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung).
  • WICHTIG – Antrag vor Baubeginn! Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, oder generell jegliche Tätigkeiten, die sich auf den Bau beziehen. Viele Förderungen verlangen dies. Sie müssen einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung für die Förderzusage haben.
  • Qualifizierte Fachkräfte für die Planung hinzuziehen: Suchen Sie einen Experten für Energieeffizienz (EEE) oder ein Fachunternehmen. Für die meisten Maßnahmen der BEG-Förderung ist ein EEE zwingend erforderlich.
  • Technische Projektbeschreibung (TPB) und Antragstellung: Der EEE erstellt eine TPB und generiert eine TPB-ID. Diese ID benötigen Sie für die Online-Antragstellung beim BAFA oder bei der KfW, je nachdem, welche Institution für Ihre Maßnahme zuständig ist.
  • Bestätigung für Finanzierungsgespräch: Nach positiver Prüfung Ihres Antrags werden die Fördermittel für 36 Monate reserviert. Bringen Sie die Bestätigung zum Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner mit.
  • Kreditvertrag abschließen: Schließen Sie den Kreditvertrag ab.
  • Mit Umbau/Neubau beginnen.
  • Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme: Nach Abschluss der Bauarbeiten und Bezahlung aller Rechnungen muss der EEE oder das Fachunternehmen einen Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen, der eine TPN-ID generiert.
  • Einreichen des Verwendungsnachweises: Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit der TPN-ID online beim BAFA oder bei der KfW ein. Dies muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.
  • Auszahlung: Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt die entsprechende Institution den Zuschuss oder das Förderdarlehen aus.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Für die KfW haben wir uns zwei verschiedene Förderprogramme vorgenommen, um diese Ihnen näherzubringen.

Generell gilt: Je anspruchsvoller das Vorhaben, desto mehr Förderung erhält man für die Finanzierung.

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (Kredit 299)

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Dabei gibt es zwei Stufen:

  1. Klimafreundliches Nichtwohngebäude: Erreicht Effizienzgebäude-Stufe 40, erfüllt Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
  2. Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: Erreicht Effizienzgebäude-Stufe 40, erfüllt die Anforderungen des QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM (bestätigt durch Zertifikat) und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.

Gefördert wird:

  • Bau und Kauf (inkl. Nebenkosten)
  • Planung und Baubegleitung durch Experten
  • Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung

Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Grundstückskäufe.

Ausgezahlt wird 100 % des Kreditbetrags, abrufbar in einer Summe oder Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten (Verlängerung möglich). Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an.

Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, danach zahlen sie gleich hohe vierteljährliche Raten. Vorzeitige Gesamtrückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich, Teilrückzahlungen sind allerdings ausgeschlossen.

Sicherheiten werden mit dem Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse etc.) vereinbart.

Sanierung: Nichtwohngebäude (Kredit 263)

Gefördert wird die Sanierung eines Gebäudes und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.

Dabei handelt es sich um alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, einschließlich Umfeldmaßnahmen. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. Auch die Sanierung von Baudenkmalen wird gefördert.

Zusätzliche Förderung gibt es für:

  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten.
  • Nachhaltigkeitszertifizierung mit QNG bei Erreichen einer Nachhaltigkeits-Klasse.

Nicht gefördert werden Vermietung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung, Umschuldungen und Nachfinanzierungen.

Für die Förderung gelten folgende Konditionen:

  • Kredithöhe: Maximal 2.000 Euro pro m² Netto-Grundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Tilgungszuschuss: Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe zwischen 5 % und 35 % (höher bei Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse).
  • Worst-Performing-Building (WPB) Bonus (Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25 % des Standards gehören): 10 % Extra-Tilgungszuschuss für WPB-Sanierungen.
  • Zusätzlicher Kredit und 50 % Tilgungszuschuss (bis max. 20.000 Euro) für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung.

Ausgezahlt wird in einer Summe oder in Teilbeträgen, die Abruffrist läuft bis zu 36 Monate, die Bereitstellungsprovision ab dem 13. Monat.

Für die Rückzahlung ist eine vorzeitige Gesamtrückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Teilrückzahlungen sind allerdings ausgeschlossen.

Sicherheiten werden mit dem Finanzierungspartner vereinbart. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beim BAFA würden wir Ihnen gerne das Förderprogramm „Sanierung Nichtwohngebäude – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ vorstellen.

Diese Förderung können Sie beantragen, wenn Ihr Gebäude älter als fünf Jahre ist und Sie folgende Einzelmaßnahmen durchführen wollen:

  • Wände, Dach und Boden wärmedämmen, damit keine Heizenergie verloren geht.
  • Alte und undichte Fenster, Türen und Tore austauschen (oder erstmalig einbauen), um Zugluft und Energieverlust zu stoppen.
  • Sommerlichen Hitzeschutz einbauen, durch optimierte, außen angebrachte Sonnenschutzsysteme, die für ausreichend Tageslicht sorgen.

Um für diese Maßnahmen eine Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 300 Euro in das Projekt investieren. Ist dies der Fall, erhalten Sie 15 % Ihrer Investition als Zuschuss.

Nutzen Sie diese staatlichen Hilfen als das starke Fundament für Ihre Investitionen in die Zukunft. Der Weg zur modernen, klimafreundlichen und kosteneffizienten Industriehalle ist damit finanziell abgesichert und klar aufgezeigt. Warten Sie nicht, bis die steigenden Energiekosten Sie zum Handeln zwingen. Gehen Sie diesen entscheidenden ersten Schritt, um Ihr Projekt nicht nur erfolgreich umzusetzen, sondern Ihrem Unternehmen auch einen klaren Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Hier finden Sie Energie-Effizienz-Experten in Ihrer Nähe:

https://www.energie-effizienz-experten.de/

Hier kommen Sie zu den einzelnen Förderprogrammen:

  • KfW Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/

  • KfW Sanierung: Nichtwohngebäude:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%c3%b6rderprodukte/Bundesf%c3%b6rderung-f%c3%bcr-effiziente-Geb%c3%a4ude-Nichtwohngeb%c3%a4ude-Kredit-(263)/?wt_mc=167460239512_712139733536&wt_kw=e_167460239512_kfw%20263&wt_cc1=umwelt&wt_cc3=167460239512_kwd-1678631135445_712139733536&gad_source=1

  • BAFA Sanierung Nichtwohngebäude:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/
Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Haftungsausschluss 
Die Inhalte des Bonrathgebers, dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.