Mit dem BauCode NRW steht das Bauordnungsrecht in Nordrhein-Westfalen vor einem tiefgreifenden Wandel. Der Landtag hat am 15. Juli 2026 das „Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Die neuen Regelungen treten bereits zum 1. September 2026 in Kraft – und sie verändern die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Bauvorhaben grundlegend.
Als Partner der Landwirte in Nordrhein-Westfalen begleiten wir von Josef Bonrath Landbautechnik (LBT Bonrath) unsere Kunden seit Jahren bei Planung, Genehmigung und Umsetzung von Stallneubauten, Erweiterungen und Umbauten. Genau deshalb ist uns wichtig, frühzeitig und verständlich über die neue Rechtslage zu informieren: Schnellere Genehmigungsverfahren, neue Möglichkeiten für den Umbau und die Umnutzung von Bestandsgebäuden sowie weitreichende verfahrensrechtliche Neuerungen eröffnen für Ihren Betrieb erhebliche Chancen – wenn man sie frühzeitig kennt und richtig nutzt.
Die wichtigsten Änderungen
im Überblick
Das NRW-Bauministerium bringt den BauCode NRW mit dem Anspruch auf den Weg, Bauen „wieder einfach“ zu machen – mit weniger Vorschriften und weniger Bürokratie. Für Sie als Landwirt oder Betriebsleiter sind vor allem folgende Punkte relevant:
Technische Standards werden deutlich reduziert. Mit der Änderung von § 3 BauO NRW entfällt die pauschale Bindung an „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, also die automatische Verpflichtung, sämtliche DIN-Normen einzuhalten. Künftig gilt allein die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als verbindliche Referenz – nach Angaben des Ministeriums nur noch rund 10 Prozent des bisherigen DIN-Regelwerks, konzentriert auf sicherheitsrelevante Anforderungen. Das schafft mehr Spielraum bei der Planung, ohne dass Brandschutz, Standsicherheit und Rettungswege darunter leiden.
Der Bauantrag wird digital zur Pflicht. Papierverfahren werden durch standardisierte elektronische Prozesse ersetzt. Über den bundesweiten Standard „XBau“ lassen sich Vermessungsdaten künftig automatisiert übernehmen, was die Vermessungskosten um etwa 20 Prozent senken kann.
Erweiterte Genehmigungsfreistellung und Genehmigungsfiktion. Mehr Vorhaben werden genehmigungsfrei. Neu ist außerdem eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen als erteilt – das schafft mehr Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben.







Was bedeutet das konkret für Ihren Stallneubau oder Ihre Erweiterung?
Für landwirtschaftliche Betriebe – ob Milchviehhaltung, Mastbullen oder Pferdehaltung – bringt der BauCode NRW einige praxisrelevante Erleichterungen mit, die wir bei der Planung Ihres Projekts von Anfang an berücksichtigen:
- Schutzgebäude für Tiere und Folientunnel bis 4 Meter Firsthöhe werden künftig verfahrensfrei. Das erleichtert etwa den Bau einfacher Unterstände oder Schutzbauten für die Tierhaltung erheblich.
- Fahrsilos und Lagereinrichtungen, etwa für Kompost oder Futter, sind ohne Größenbegrenzung verfahrensfrei – ein deutlicher Unterschied zur bisherigen Rechtslage.
- AgriPV-Anlagen an Hofstellen werden genehmigungsfrei gestellt; es genügt künftig eine Anzeige mit einmonatiger Wartefrist, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.
- Mobile Verkaufsstände für die Direktvermarktung eigener Erzeugnisse bleiben verfahrensfrei, auch bei regelmäßiger Standnutzung.
- Größere Stallneubauten profitieren künftig von einem vereinfachten Verfahren mit klarer Regelfrist – ergänzt durch die neue Genehmigungsfiktion, sodass Ihr Vorhaben nicht länger in der Warteschleife der Behörde hängt.
- Wegfall der Siebenjahresfrist: Wer einen bestehenden Stall umbauen oder umnutzen möchte, muss ihn dafür nicht mehr wie einen Neubau behandeln lassen – das eröffnet gerade bei Erweiterungen und Umnutzungen neue Möglichkeiten.
Wichtig zu wissen: Diese Erleichterungen betreffen das Bauordnungsrecht – also das „Wie“ eines Bauvorhabens. Die Privilegierung landwirtschaftlicher Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) sowie geltende Bebauungspläne bleiben von der Reform unberührt. Ob ein Standort für Ihren Stallneubau überhaupt zulässig ist, entscheidet sich also weiterhin nach dem Bauplanungsrecht – und genau hier bringen wir unsere Erfahrung ein, damit Planungs- und Bauordnungsrecht von Beginn an zusammenpassen.
Bauen im Bestand: Mehr Spielraum für Erweiterungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf dem Bauen im Bestand. Bei der Umnutzung bestehender Gebäude entfallen bestimmte Anforderungen an Abstandsflächen sowie Wärme- und Schallschutz, und eingeschossige Aufstockungen lösen nicht mehr automatisch eine höhere Gebäudeklasse mit strengeren Brandschutzanforderungen für das gesamte Gebäude aus. Für Betriebe, die vorhandene Gebäudesubstanz weiterentwickeln statt komplett neu zu bauen, bedeutet das: mehr Handlungsspielraum bei gleichzeitig geringerem Prüf- und Nachweisaufwand.
Mehr Platz, mehr Komfort: Moderne Tierwohl-Stallkonzepte von LBT Bonrath
Genau hier setzt unsere Kampagne „Moderne Stallkonzepte“ an: mehr Platz, mehr Komfort. Der BauCode NRW schafft mit schnelleren Verfahren und mehr Spielraum beim Bauen im Bestand die rechtlichen Voraussetzungen – wir bei LBT Bonrath und Stalltechnik24 sorgen dafür, dass dieser neue Spielraum auch in echten Mehrwert für Ihre Tiere und Ihren Betrieb übersetzt wird. Unsere realisierten Projekte zeigen, was das konkret bedeutet:
- Milchviehstall, 74 Liegeplätze – Erweiterung im Bestand: Eine neue Liegehalle wurde nahtlos in einen bestehenden Altbau mit 60 Kühen integriert. Freitragende Liegeboxenbügel, Kuhbürsten und emissionsmindernde Gummimatten sorgen für „mehr Tierwohl bei weniger Arbeitsaufwand“. (Backlink erstellen zu Stalltechnik Link)
- Milchviehstall, 90 Liegeplätze – Neubau mit integriertem Melkstand: 3-Reiher-Bauweise auf 25 × 64 m, mit Dual-Belüftung und intelligenter LED-Steuerung für maximalen Kuhkomfort bei kurzen Wegen. (Backlink erstellen zu Stalltechnik Link)
- Milchviehstall, 240 Liegeplätze – Großprojekt mit vier Melkrobotern: 6-Reiher-Neubau auf 40 × 72 m, der Neubau und Altbestand über einen Laufhof verbindet und mit umfassender Tränke- und Klimatechnik ausgestattet ist. (Backlink erstellen zu Stalltechnik Link)
- Bullenmast-Tretmiststall HF 3 – 180 Mastplätze mit 5,2 m² pro Tier, deutlich über den gesetzlichen Vorgaben der Haltungsform 3: mehr Platz, weniger Rangkämpfe, bessere Tageszunahmen. (Backlink erstellen zu Stalltechnik Link)
Diese Projekte zeigen: Ob Umbau im Bestand oder Neubau – der Name LBT Bonrath und Stalltechnik24 steht für moderne, tiergerechte Stallkonzepte mit mehr Platz und mehr Komfort für Ihre Tiere. Mit dem BauCode NRW wird der Weg dorthin jetzt spürbar kürzer.
Gemeinsam planen,
für morgen bauen
Als Wolf Partner planen wir Ihren Stall gemeinsam mit Ihnen – individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs, Ihrer Tiere und Ihrer Zukunftspläne. Denn ein guter Stall soll nicht nur aktuelle Vorschriften erfüllen, sondern auch in zehn oder zwanzig Jahren noch funktionieren: Heute den Stall für morgen bauen.
Genau hier setzen wir als Josef Bonrath Landbautechnik an. Von der ersten Beratung über die Planung bis zur Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde begleiten wir landwirtschaftliche Betriebe in ganz Nordrhein-Westfalen bei Stallneubauten, Erweiterungen und Umbauten – praxisnah, aktuell und mit dem Ziel, die neuen Möglichkeiten des BauCode NRW optimal für Ihr Projekt zu nutzen.
Was bleibt unverändert?
Bei aller Deregulierung gilt: Sicherheit geht nicht verloren. Anforderungen an Brandschutz, Standsicherheit, Rettungswege und die Rechte von Nachbarn müssen weiterhin eingehalten werden. Auch das Bauplanungsrecht bleibt vom BauCode NRW ausdrücklich unangetastet. Die Reform vereinfacht das Verfahren und reduziert technische Detailanforderungen, hebt aber keine grundlegenden Sicherheits- oder Planungsvorgaben auf.
Sprechen Sie uns an
Planen Sie einen Stallneubau, eine Erweiterung oder die Umnutzung bestehender Gebäude? Wir informieren Sie gerne über die konkreten Auswirkungen des BauCode NRW auf Ihr Vorhaben und unterstützen Sie von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
Josef Bonrath Landbautechnik (LBT Bonrath)
E-Mail: info@lbt-bonrath.de
Mehr zu unseren modernen Tierwohl-Stallkonzepten – mehr Platz, mehr Komfort – finden Sie unter lbt-bonrath.de/moderne-stallkonzepte.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für die verbindliche Einschätzung eines konkreten Bauvorhabens empfiehlt sich zusätzlich die Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Quellen:
- NRW / Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD.NRW): „BauCode NRW: Drittes Update zur Landesbauordnung macht Bauen einfacher, schneller und digitaler“
- HWH Rechtsanwälte: „BauCode NRW beschlossen: Neue BauO NRW tritt am 1. September 2026 in Kraft“ und „BauCode NRW: Nordrhein-Westfalen erleichtert das Bauen im Bestand“
- de: „Allgemein anerkannte Regeln der Technik – NRW schafft sie ab: Was Bauherren und Projektentwickler jetzt wissen müssen“
- Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (wlv.de): „Neue Bauordnung bringt spürbare Erleichterungen für Betriebe“
- Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/17474 sowie Vorabdruck 18/145 vom 16.07.2026
- Stalltechnik24 / LBT Bonrath: Kampagne „Moderne Stallkonzepte“ sowie Referenzprojekte Milchviehstall 74, 90 und 240 Liegeplätze sowie Bullenmast-Tretmiststall HF 3 (stalltechnik24.de)
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